Bürgerantrag

Die SPD Taufkirchen bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, um sich aktiv in die Politik einzumischen und über das Gemeindeleben zu informieren.

Bürgerantrag

Stellen Sie Ihre politische Forderung an die SPD. Bequem online per Mail oder auch per Post und mischen Sie mit.

Ihr direkter Weg selbst Politik zu gestalten!

Der SPD-Bürgerantrag

Nach § 15 der Satzung der SPD-Taufkirchen kann jede Bürgerin und jeder Bürger der Gemeinde Taufkirchen beantragen, dass sich der Vorstand der SPD-Taufkirchen mit einer politischen Sachangelegenheit befasst, egal ob sie/er Mitglied der SPD ist oder nicht. Form Der SPD-Bürgerantrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden. Möchten Sie einen Antrag per E-Mail oder per Post verschicken, klicken Sie bitte auf Kontakt. In jedem Fall ist der Antrag mit einer Begründung zu versehen. Entscheidung Der Vorstand entscheidet durch Beschluss. Dabei können folgende Entscheidungen getroffen werden:

Der Antrag wird abgelehnt. Der Antrag wird als Parteiantrag an die übergeordnete Parteigliederung gestellt. (Dies wird vor allem dann relevant sein, wenn es sich um eine nicht gemeindliche Angelegenheit handelt. Parteianträge können die Parteiebenen bis zum Bundesparteitag durchlaufen, sodass es auch denkbar wäre, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion mit einem hier gestellten Antrag befasst.) Der Antrag wird an die Gemeinderatsfraktion überwiesen. (Dies wird dann der Fall sein, wenn es sich um eine gemeindliche Angelegenheit handelt. Die Fraktion entscheidet dann ob Sie den Antrag im Gemeinderat einbringt.

Die Entscheidung des Vorstandes wird Ihnen schriftlich mitgeteilt. Unzulässige Anträge Hat der Vorstand über denselben oder einen nahezu gleichen Antrag bereits entschieden, ist der erneute Antrag unzulässig. Ebenso verhält es sich mit sinnentleerten Anträgen.